Führerscheinklassen

Egal ob Auto, Anhänger oder Motorrad - bei uns findest du die passende Ausbildung für deine Bedürfnisse.
Hier erfährst du alles über Voraussetzungen, Theorie- und Praxisstunden, sowie Besonderheiten der einzelnen Klassen.

Klasse B – Der klassische Autoführerschein

Der Einstieg in die Mobilität. Mit der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg und maximal 8 Sitzplätze (außer dem Fahrersitz) fahren – mit oder ohne Anhänger bis 750 kg.

Mindestalter:

18 Jahre

17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)

Voraussetzungen:

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Biometrisches Passbild

Antrag beim Straßenverkehrsamt

Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff

2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung nach individueller Vorbereitung

5 Überlandfahrten

4 Autobahnfahrten

3 Nachtfahrten

Besonderheiten:

Moderne Fahrzeuge und individuelle Terminplanung

Auch als B197 oder B78 möglich (siehe unten)

Klasse B78 – Reiner Automatikführerschein

Die Ausbildung erfolgt vollständig auf einem Automatikfahrzeug. Nach Bestehen der Prüfung darfst du ausschließlich Automatikfahrzeuge führen – im Führerschein steht der Eintrag „B78“.

Mindestalter:

18 Jahre

17 Jahre bei BF17

Voraussetzungen:

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Biometrisches Passbild

Antrag beim Straßenverkehrsamt

Theorie & Praxis:

Identisch zu Klasse B

Einschränkung:

Kein Fahren mit Schaltwagen erlaubt

Option:

Später kann über eine B197-Schaltkompetenzschulung die Beschränkung aufgehoben werden (ohne erneute Prüfung).

Klasse B197 – Automatik mit Schaltkompetenz

Die moderne und flexible Alternative. Du machst deine Ausbildung hauptsächlich auf einem Automatikfahrzeug, absolvierst aber zusätzlich ein paar Stunden auf einem Schaltwagen, um deine Schaltkompetenz zu erwerben.

Mindestalter:

18 Jahre

17 Jahre bei BF17

Fahrzeug:

Ausbildung überwiegend auf Automatik

Zusätzlich:

Mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltung

Interne Testfahrt zur Schaltkompetenz (keine gesonderte Prüfung)

Vorteil:

Kein Automatikeintrag im Führerschein

Du darfst Automatik- und Schaltwagen fahren

Theorie:

Gleich wie Klasse B

Klasse BE – Autoführerschein mit Anhänger

Mit der Klasse BE darfst du Gespanne aus einem Auto (Klasse B) und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren – bis maximal 3.500 kg Anhängergewicht.

Mindestalter:

18 Jahre

17 Jahre bei BF17

Voraussetzung:

Vorbesitz Klasse B

Theorie:

Keine zusätzliche Theorieprüfung

Praxis:

Grundausbildung + Sonderfahrten

3 Überlandfahrten

1 Autobahnfahrt

1 Nachtfahrt

Klasse A – Der offene Motorradführerschein

Der Motorradführerschein ohne Leistungsbeschränkung.
Mit der Klasse A darfst du alle Krafträder und Dreiräder fahren – ohne Begrenzung von Hubraum oder Leistung.

Mindestalter:

24 Jahre (Direkteinstieg)

20 Jahre bei Aufstieg von Klasse A2 (nach mindestens 2 Jahren Besitz)

Fahrzeuge:

Motorräder über 35 kW

Dreirädrige Fahrzeuge über 15 kW

Theorieunterricht:

12 Doppelstunden Grundstoff

4 Doppelstunden Zusatzstoff (Klasse A)

Praxis:

Grundausbildung + Sonderfahrten

5 Überlandfahrten

4 Autobahnfahrten

3 Nachtfahrten

Besonderheiten:

Direkteinstieg oder Aufstieg möglich

Fahrstunden individuell planbar

Klasse A2 – Der Mittelklasse-Motorradführerschein

Mit der Klasse A2 darfst du Motorräder bis 35 kW Leistung (max. 0,2 kW/kg Leistungsgewicht) fahren.
Perfekt für Einsteiger, die mehr Power als mit A1 wollen – aber noch nicht die offene Klasse A.

Mindestalter:

18 Jahre

Fahrzeuge:

Motorräder bis 35 kW

Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Theorieunterricht:

12 Doppelstunden Grundstoff

4 Doppelstunden Zusatzstoff (Klasse A)

Praxis:

Grundausbildung + 5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten

Besonderheiten:

Nach 2 Jahren kannst du direkt in die Klasse A aufsteigen

Sehr beliebt bei jungen Fahrer:innen

Klasse A1 – Leichtkrafträder bis 125 ccm

Der Einstieg in die Motorradwelt.
Mit der Klasse A1 darfst du Leichtkrafträder bis 125 ccm und max. 11 kW Leistung fahren – ideal für Jugendliche ab 16 Jahren.

Mindestalter:

16 Jahre

Fahrzeuge:

Leichtkrafträder bis 125 ccm

Max. 11 kW Leistung

Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Theorieunterricht:

12 Doppelstunden Grundstoff

4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung + Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht)

Besonderheiten:

Aufstieg zu A2 nach 2 Jahren möglich

Beliebt bei Jugendlichen und Einsteiger:innen

Klasse AM – Roller & Kleinkrafträder

Der erste Schritt in die mobile Freiheit.
Mit der Klasse AM darfst du kleine Roller und Mopeds bis 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Mindestalter:

15 Jahre

Fahrzeuge:

Kleinkrafträder bis 50 ccm

Max. 45 km/h

Dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm

Theorieunterricht:

12 Doppelstunden Grundstoff

2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung + Sonderfahrten je nach Fahrfortschritt

Besonderheiten:

Perfekt für Jugendliche – idealer Einstieg in den Straßenverkehr

AM ist in höheren Motorradklassen, sowie in B/ BF17 automatisch enthalten

 

Klasse B196 – Motorradfahren mit Autoführerschein

Der Einstieg in die Motorradwelt.
Mit der Klasse A1 darfst du Leichtkrafträder bis 125 ccm und max. 11 kW Leistung fahren – ideal für Jugendliche ab 16 Jahren.

Mindestalter:

16 Jahre

Fahrzeuge:

Leichtkrafträder bis 125 ccm

Max. 11 kW Leistung

Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Theorieunterricht:

12 Doppelstunden Grundstoff

4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung + Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht)

Besonderheiten:

Aufstieg zu A2 nach 2 Jahren möglich

Beliebt bei Jugendlichen und Einsteiger:innen

Klasse B§31 – Umschreibung einer ausländischer  Fahrerlaubnis

Die Schlüsselzahl 31 steht für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B.
Wenn du bereits einen Führerschein aus einem anderen Land besitzt und diesen in Deutschland nutzen möchtest, musst du ihn in der Regel umschreiben lassen.

Zielgruppe:

Fahrer:innen mit ausländischem Führerschein (EU-/EWR-Staaten oder Drittstaaten)

Personen, die dauerhaft in Deutschland leben oder hier arbeiten

Voraussetzungen:

Wohnsitz in Deutschland

Gültiger ausländischer Führerschein (ggf. mit Übersetzung, z. B. durch den ADAC)

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Biometrisches Passbild

Antrag auf Umschreibung beim Straßenverkehrsamt

Prüfungen:

In den meisten Fällen sind sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung erforderlich

Ob eine oder beide Prüfungen notwendig sind, hängt vom Ausstellungsland der bisherigen Fahrerlaubnis ab

Theorieunterricht & Lernprogramm:

Es müssen keine verpflichtenden Theoriestunden besucht werden

Dennoch ist eine Vorbereitung mit unserem Lernprogramm dringend empfohlen, um sicher in die Theorieprüfung zu gehen

Die theoretische Prüfung kann in 13 amtlichen Fremdsprachen abgelegt werden (u. a. Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Französisch)

Besonderheiten:

Der bisherige Führerschein kann eingezogen oder mit einem Vermerk versehen werden

Nach erfolgreicher Umschreibung wird im neuen deutschen Führerschein die Schlüsselzahl 31 eingetragen


Wir begleiten dich Schritt für Schritt bei der Vorbereitung deiner Umschreibung - von der Anmeldung über das Lernprogramm bis zur Prüfung - und helfen dir, alle nötigen Unterlagen rechtzeitig zusammenzustellen.

Klasse B§20 – Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

Die Schlüsselzahl 20 steht für die Wiedererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis.
Wenn dein Führerschein entzogen wurde und du nach Ablauf der Sperrfrist wieder fahren möchtest, kannst du die Fahrerlaubnis der Klasse B neu beantragen.
Wir begleiten dich auf diesem Weg – professionell, diskret und mit Verständnis für deine Situation.

Zielgruppe:

Personen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde

Fahrer:innen, die nach einer Sperrfrist oder längerer Pause wieder mobil werden möchten

Voraussetzungen:

Antrag auf Wiedererteilung beim Straßenverkehrsamt

Nachweis über medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), falls angeordnet

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs (wenn erforderlich)

Biometrisches Passbild

Teilnahme an theoretischer und praktischer Fahrausbildung (je nach behördlicher Anordnung)

Theorie & Praxis:

Umfang richtet sich nach der Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde

Keine festen Theoriestunden vorgeschrieben, aber Vorbereitung mit unserem Lernprogramm dringend empfohlen

Die Theorieprüfung ist verpflichtend und kann - wie bei der Ersterteilung – in 13 amtlichen Fremdsprachen abgelegt werden

In den meisten Fällen ist auch eine praktische Prüfung erforderlich

Besonderheiten:

Im neuen Führerschein wird die Schlüsselzahl 20 als Hinweis auf die Wiedererteilung eingetragen

Wir unterstützen dich bei allen Schritten - von der Anmeldung über die Prüfungsvorbereitung bis zur Fahrpraxis

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