Führerscheinklassen
Egal ob Auto, Anhänger oder Motorrad - bei uns findest du die passende Ausbildung für deine Bedürfnisse.
Hier erfährst du alles über Voraussetzungen, Theorie- und Praxisstunden, sowie Besonderheiten der einzelnen Klassen.
Klasse B – Der klassische Autoführerschein

Der Einstieg in die Mobilität. Mit der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg und maximal 8 Sitzplätze (außer dem Fahrersitz) fahren – mit oder ohne Anhänger bis 750 kg.
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
Voraussetzungen:
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Biometrisches Passbild
Antrag beim Straßenverkehrsamt
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach individueller Vorbereitung
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Besonderheiten:
Moderne Fahrzeuge und individuelle Terminplanung
Auch als B197 oder B78 möglich (siehe unten)
Klasse B78 – Reiner Automatikführerschein

Die Ausbildung erfolgt vollständig auf einem Automatikfahrzeug. Nach Bestehen der Prüfung darfst du ausschließlich Automatikfahrzeuge führen – im Führerschein steht der Eintrag „B78“.
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre bei BF17
Voraussetzungen:
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Biometrisches Passbild
Antrag beim Straßenverkehrsamt
Theorie & Praxis:
Identisch zu Klasse B
Einschränkung:
Kein Fahren mit Schaltwagen erlaubt
Option:
Später kann über eine B197-Schaltkompetenzschulung die Beschränkung aufgehoben werden (ohne erneute Prüfung).
Klasse B197 – Automatik mit Schaltkompetenz

Die moderne und flexible Alternative. Du machst deine Ausbildung hauptsächlich auf einem Automatikfahrzeug, absolvierst aber zusätzlich ein paar Stunden auf einem Schaltwagen, um deine Schaltkompetenz zu erwerben.
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre bei BF17
Fahrzeug:
Ausbildung überwiegend auf Automatik
Zusätzlich:
Mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltung
Interne Testfahrt zur Schaltkompetenz (keine gesonderte Prüfung)
Vorteil:
Kein Automatikeintrag im Führerschein
Du darfst Automatik- und Schaltwagen fahren
Theorie:
Gleich wie Klasse B
Klasse BE – Autoführerschein mit Anhänger

Mit der Klasse BE darfst du Gespanne aus einem Auto (Klasse B) und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren – bis maximal 3.500 kg Anhängergewicht.
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre bei BF17
Voraussetzung:
Vorbesitz Klasse B
Theorie:
Keine zusätzliche Theorieprüfung
Praxis:
Grundausbildung + Sonderfahrten
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
Klasse A – Der offene Motorradführerschein

Der Motorradführerschein ohne Leistungsbeschränkung.
Mit der Klasse A darfst du alle Krafträder und Dreiräder fahren – ohne Begrenzung von Hubraum oder Leistung.
Mindestalter:
24 Jahre (Direkteinstieg)
20 Jahre bei Aufstieg von Klasse A2 (nach mindestens 2 Jahren Besitz)
Fahrzeuge:
Motorräder über 35 kW
Dreirädrige Fahrzeuge über 15 kW
Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff (Klasse A)
Praxis:
Grundausbildung + Sonderfahrten
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Besonderheiten:
Direkteinstieg oder Aufstieg möglich
Fahrstunden individuell planbar
Klasse A2 – Der Mittelklasse-Motorradführerschein

Mit der Klasse A2 darfst du Motorräder bis 35 kW Leistung (max. 0,2 kW/kg Leistungsgewicht) fahren.
Perfekt für Einsteiger, die mehr Power als mit A1 wollen – aber noch nicht die offene Klasse A.
Mindestalter:
18 Jahre
Fahrzeuge:
Motorräder bis 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff (Klasse A)
Praxis:
Grundausbildung + 5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten
Besonderheiten:
Nach 2 Jahren kannst du direkt in die Klasse A aufsteigen
Sehr beliebt bei jungen Fahrer:innen
Klasse A1 – Leichtkrafträder bis 125 ccm

Der Einstieg in die Motorradwelt.
Mit der Klasse A1 darfst du Leichtkrafträder bis 125 ccm und max. 11 kW Leistung fahren – ideal für Jugendliche ab 16 Jahren.
Mindestalter:
16 Jahre
Fahrzeuge:
Leichtkrafträder bis 125 ccm
Max. 11 kW Leistung
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung + Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht)
Besonderheiten:
Aufstieg zu A2 nach 2 Jahren möglich
Beliebt bei Jugendlichen und Einsteiger:innen
Klasse AM – Roller & Kleinkrafträder
Der erste Schritt in die mobile Freiheit.
Mit der Klasse AM darfst du kleine Roller und Mopeds bis 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.
Mindestalter:
15 Jahre
Fahrzeuge:
Kleinkrafträder bis 50 ccm
Max. 45 km/h
Dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm
Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung + Sonderfahrten je nach Fahrfortschritt
Besonderheiten:
Perfekt für Jugendliche – idealer Einstieg in den Straßenverkehr
AM ist in höheren Motorradklassen, sowie in B/ BF17 automatisch enthalten

Klasse B196 – Motorradfahren mit Autoführerschein

Der Einstieg in die Motorradwelt.
Mit der Klasse A1 darfst du Leichtkrafträder bis 125 ccm und max. 11 kW Leistung fahren – ideal für Jugendliche ab 16 Jahren.
Mindestalter:
16 Jahre
Fahrzeuge:
Leichtkrafträder bis 125 ccm
Max. 11 kW Leistung
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung + Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht)
Besonderheiten:
Aufstieg zu A2 nach 2 Jahren möglich
Beliebt bei Jugendlichen und Einsteiger:innen
Klasse B§31 – Umschreibung einer ausländischer Fahrerlaubnis
Die Schlüsselzahl 31 steht für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B.
Wenn du bereits einen Führerschein aus einem anderen Land besitzt und diesen in Deutschland nutzen möchtest, musst du ihn in der Regel umschreiben lassen.
Zielgruppe:
Fahrer:innen mit ausländischem Führerschein (EU-/EWR-Staaten oder Drittstaaten)
Personen, die dauerhaft in Deutschland leben oder hier arbeiten
Voraussetzungen:
Wohnsitz in Deutschland
Gültiger ausländischer Führerschein (ggf. mit Übersetzung, z. B. durch den ADAC)
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Biometrisches Passbild
Antrag auf Umschreibung beim Straßenverkehrsamt
Prüfungen:
In den meisten Fällen sind sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung erforderlich
Ob eine oder beide Prüfungen notwendig sind, hängt vom Ausstellungsland der bisherigen Fahrerlaubnis ab
Theorieunterricht & Lernprogramm:
Es müssen keine verpflichtenden Theoriestunden besucht werden
Dennoch ist eine Vorbereitung mit unserem Lernprogramm dringend empfohlen, um sicher in die Theorieprüfung zu gehen
Die theoretische Prüfung kann in 13 amtlichen Fremdsprachen abgelegt werden (u. a. Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Französisch)
Besonderheiten:
Der bisherige Führerschein kann eingezogen oder mit einem Vermerk versehen werden
Nach erfolgreicher Umschreibung wird im neuen deutschen Führerschein die Schlüsselzahl 31 eingetragen
Wir begleiten dich Schritt für Schritt bei der Vorbereitung deiner Umschreibung - von der Anmeldung über das Lernprogramm bis zur Prüfung - und helfen dir, alle nötigen Unterlagen rechtzeitig zusammenzustellen.

Klasse B§20 – Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
Die Schlüsselzahl 20 steht für die Wiedererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis.
Wenn dein Führerschein entzogen wurde und du nach Ablauf der Sperrfrist wieder fahren möchtest, kannst du die Fahrerlaubnis der Klasse B neu beantragen.
Wir begleiten dich auf diesem Weg – professionell, diskret und mit Verständnis für deine Situation.
Zielgruppe:
Personen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde
Fahrer:innen, die nach einer Sperrfrist oder längerer Pause wieder mobil werden möchten
Voraussetzungen:
Antrag auf Wiedererteilung beim Straßenverkehrsamt
Nachweis über medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), falls angeordnet
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs (wenn erforderlich)
Biometrisches Passbild
Teilnahme an theoretischer und praktischer Fahrausbildung (je nach behördlicher Anordnung)
Theorie & Praxis:
Umfang richtet sich nach der Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde
Keine festen Theoriestunden vorgeschrieben, aber Vorbereitung mit unserem Lernprogramm dringend empfohlen
Die Theorieprüfung ist verpflichtend und kann - wie bei der Ersterteilung – in 13 amtlichen Fremdsprachen abgelegt werden
In den meisten Fällen ist auch eine praktische Prüfung erforderlich
Besonderheiten:
Im neuen Führerschein wird die Schlüsselzahl 20 als Hinweis auf die Wiedererteilung eingetragen
Wir unterstützen dich bei allen Schritten - von der Anmeldung über die Prüfungsvorbereitung bis zur Fahrpraxis
